Die Hohenzollernstraße ist eine breite, vierspurige Allee im Zentrum von Mönchengladbach. Und sie ist eine der wichtigsten Alltagsrouten für den Fahrradverkehr. Um das Radfahren dort sicherer zu machen, hat die Stadt dort im Sommer 2023 eine sogenannte „Protected Bike Lane“ eingerichtet – einen geschützten Radweg, den ersten seiner Art in der Stadt.

Nun hat die 6. Kammer des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts die Stadt Mönchengladbach verpflichtet, die „Protected Bike Lane“ auf der Hohenzollernstraße innerhalb von drei Wochen zu entfernen. Damit gab das Gericht dem Eilantrag eines Bürgers statt. Die Richter begründeten die Entscheidung damit, dass es auf der vierspurigen Straße bereits abgetrennte Radwege gibt. Außerdem zweifelten sie an, dass die notwendigen Voraussetzungen zur Umwandlung eines Auto-Fahrstreifens in einen Radweg vorlagen. Und schließlich seien die Klebebordsteine nicht in Einklang mit der Straßenverkehrsordnung.