Unbeachtlich war dabei auch das durch den Mann angebrachte Argument, die Mutter habe “vertragliche Nebenpflichten als Prostituierte” verletzt, indem sie sich nicht ausreichend vor einer Schwangerschaft geschützt habe. Denn etwaige Pflichtverletzungen der Eltern könnten dem Anspruch des Kindes, das unabhängig vom Verhalten der Eltern einen Anspruch auf Klärung seiner Abstammung habe, nicht entgegenhalten werden, betont das OLG. Auch stamme der Grund für die Unsicherheit nach dem herkömmlichen DNA-Gutachten aus der Sphäre der Zwillinge, schließlich hätten die beiden gemeinsam eine Prostituierte bestellt und nacheinander mit ihr Geschlechtsverkehr gehabt, so das OLG.