• leisesprecher@feddit.org
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    14 days ago

    Ich muss sagen, ich finde den Straftatbestand der Beleidigung echt schwierig.

    Viele Aussagen, die juristisch unter Beleidigung fallen, sind in der Alltagssprache komplett normal und würden niemanden “entehren”. Wichser, Arschloch, etc. Dafür ein Gericht zu involvieren - und dann auch noch Recht zu bekommen - ist vom Vibe her nur Millimeter von “der Lehrerin sagen gehen” entfernt. Ein kindisches Verhalten, das vom archaischen Ehrenverständnis eines kleinbürgerlichen Gesetzbuches auch noch gestützt wird.

    • aktenkundig@discuss.tchncs.de
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      14 days ago

      Als ob “der Lehrerin sagen gehen” so falsch wäre.

      Wenn mich ein fremder unberechtigt Wichser nennt, fände ich es von meinem persönlichen Gerechtigkeitsempfinden völlig ok ihm eine runter zu hauen. Darf ich aber nicht. Vielleicht kann wäre es auch unklug, weil er ein 2 Meter Bodybuilder ist, im Kreise seiner Bros. Also zeig ich ihn halt an. Ist doch besser als den Schwanz einzuziehen.