Der Berliner Rapper Fler ist vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gescheitert. Er war gegen ein Ordnungsgeld in Höhe von 65.000 Euro vorgegangen, das er deshalb kassiert hatte, weil er verbotene Liedzeilen gesungen hatte bzw. hatte singen lassen und Videos davon verbreitet hatte. Das BVerfG nahm seine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an (Beschl. v. 19.12.2024, Az. 1 BvR 1425/24). Fler habe nicht ausreichend begründet, warum die Ordnungsgeldbeschlüsse zweier Münchener Gerichte Fler in seinen Grundrechten verletzen sollen. Insbesondere konnte Fler nicht mit dem Argument durchdringen, dass er sich nicht zurechnen lassen müsse, wenn das Publikum die verbotenen Textzeilen singe.
Der Fall erinnert mich schon ein wenig an den von zwei gewissen Liedern der Ärzte, wobei es natürlich auch Unterschiede gibt.
https://m.youtube.com/watch?v=kCEd5-hmAdA&t=8s&pp=2AEIkAIB
Hier für alle, die‘s verpasst oder vergessen haben.
Gibt es dazu ein TL:DW weil ich kein Video hier kucken kann?
Yop:
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Barschel-Affäre