Ein 84-jähriger Autofahrer übersah ein bereits in der Anlage befindliches Fahrzeug und fuhr auf dieses auf.

Während an beiden Autos nur geringer Sachschaden entstand, erlitt der Fahrer des stehenden Wagens leichte Verletzungen. Der Unfallverursacher sieht sich nun mit dem Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung konfrontiert.