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      3 months ago

      Meines Wissens ist es unstreitig, dass juristisch gesehen der alte Bundestag bis zum Zusammentreten des neuen Bundestages alle normalen Kompetenzen hat.

      Woraus ergibt sich etwas anderes?

      Ob es guter politischer Stil ist, ist eine ganz andere Frage.

        • DetektivEdgar@feddit.org
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          3 months ago

          Ich hab hier keinen GG Kommentar, aber müsste nicht eher die Einschränkung der Kompetenzen ausdrücklich geregelt sein?

          Zumal auch der Bundestag auf seiner Homepage davon ausgeht, dass eine Wahlperiode dauert, bis der neue Bundestag zusammentritt. Sowohl nach Wortlaut als auch Sinn und Zweck dürften alle Kompetenzen noch beim alten BT liegen, denke ich.

          https://www.bundestag.de/services/glossar/glossar/W/wahlperiode-245568

            • DetektivEdgar@feddit.org
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              3 months ago

              Woraus folgt, dass es auf das amtliche Endergebnis ankäme? Vorher hast du doch mit der Wahlperiode argumentiert. Diese endet ja offenbar erst mit der konstituierenden Sitzung des neuen BT.

              Aus der Tatsache, dass dem GG eine Regelung wie in der WRV fehlt, könnte man stattdessen auch ein systematisches Argument folgern, dass gerade keine Beschränkung intendiert war. Die Beschränkung wäre ja die Ausnahme und als solche regelungsbedürftig.

              Ich bleibe dabei, dass der aktuelle BT die Kompetenz auf dem Papier hätte. Ob es politisch klug ist, sie zu nutzen? Wohl eher nicht.

    • hessenjunge@discuss.tchncs.de
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      3 months ago

      Artikel 27. Zwischen zwei Tagungen oder Wahlperioden führen Präsident und Stellvertreter der letzten Tagung ihre Geschäfte fort.

      Ich sehe da keine Einschränkung und keine lahme Ente.