War bisher selbst noch nie betroffen, aber ich habe bei einer guten Freundin inzwischen zweimal sowas erlebt:
Der Tragödie erster Teil: Jobcenter
Erstantrag wurde Monate lang nicht bearbeitet, dann hieß es, sie soll bitte einen neuen stellen, ohne ihr zu erklären, warum.
Der zweite Antrag wurde dann auch wieder verschleppt, bis sie die Schlichtungsstelle involviert hat.
Als der Antrag dann endlich bewilligt wurde, galt er natürlich nur rückwirkend zum Datum der zweiten Antragsstellung, nicht der ersten. Mehrere Monate wurden also gar nicht gezahlt.
Irgendwann hatte sie mal einen Termin bei denen und stand überraschend vor verschlossener Tür. Nach mehreren Anrufversuchen konnte sie endlich jemanden erreichen und ihr wurde gesagt, dass “wegen einer internen Veranstaltung” geschlossen ist. Es war Dezember, ich tippe auf Weihnachtsfeier.
Anschließend wollte man ihr die Leistungen kürzen, weil deren Terminverwaltung automatisch alles, was vom Sachbearbeiter nicht als anwesend markiert wird, als nicht erschienen interpretiert wurde.
Ein anderes Mal wollte man ihr die Leistungen kürzen, weil sie ein Angebot von einer Bäckerei nicht angenommen hat, die fast 100 km entfernt und nicht mit der Bahn zu erreichen ist. Sie darf aus gesundheitlichen Gründen nicht Auto fahren.
Der Tragödie zweiter Teil: Bafög
Im Juli für ein Studium eingeschrieben, direkt Bafög beantragt
Im Dezember kam die Rückfrage nach Unterlagen darüber, ob sie was geerbt hat, als ein Elternteil verstorben ist. Damals war sie 13 und hat das alles nicht selbst abgewickelt.
Anderes Elternteil hatte die Unterlagen auch längst nicht mehr (und ggf. nie gehabt)
Unterlagen über die Erbausschlagung beim Gericht beantragt, die wollten dann erstman die Geburtsurkunde und sonst was, um nachzuweisen, dass sie tatsächlich die gleiche Person ist.
Irgendwann im Februar wurde das Bafög dann genehmigt.
In beiden Fällen frage ich mich, was sich die Ämter vorstellen, wie man ein halbes Jahr komplett ohne Geld leben (und im Fall von Bafög auch noch nebenher erfolgreich studieren) soll. Wäre sie nicht bei mehreren Freunden (inklusive mir) untergekommen, wäre sie nach wenigen Tagen obdachlos und vor der Bewilligung der jeweiligen Anträge wahrscheinlich tot gewesen.
Ach ja, dass sie bei Freunden unterkommt, darf man den Amt natürlich nicht sagen, sonst ist man sofort eine Bedarfsgemeinschaft. Um kein ALG2 mehr zu bekommen, reicht es, in der gleichen Wohnung zu wohnen, weil der/die andere könnte ja für einen aufkommen. Damit die Person, die für einen aufkommt, aber Steuererleichterungen bekommt, muss man verheiratet sein.
Wäre doch mal ein netter erster Schritt, dass man auch unverheiratet Steuerklasse 3 bekommen könnte, wenn man für den Partner/Mitbewohner aufkommt.
BAföG kenn ich auch eine Situation second-hand. Ihre Mutter mit Schulden gestorben, Vater nie gekannt, um irgendwelche Ecken wohl auch nichts gutes über ihn gehört.
Erste BaFöG-Stelle war zufrieden mit einer Sterbeurkunde und einer eidesstattlichen Erklärung und hat ihr dann elternunabhängiges BAföG gegeben. Dann musste sie irgendwann zu einer anderen Stelle, die dann den Vater ausfindig machten und von ihm finanzielle Angaben wollten, um zu Prüfen ob er nicht eigentlich verpflichtet wäre, ihr Unterhalt zu zahlen.
Und dann haben sie wohl erstmal gewartet, ob uns bis der reagiert. Hat er wohl nicht, aber das Amt ist ja geduldig…
Das Ergebnis war das gleiche: Monate gewartet bis dann mal Geld kam, und ohne ihre Schwester hätte das auch böse geendet.
War bisher selbst noch nie betroffen, aber ich habe bei einer guten Freundin inzwischen zweimal sowas erlebt:
Der Tragödie erster Teil: Jobcenter
Der Tragödie zweiter Teil: Bafög
In beiden Fällen frage ich mich, was sich die Ämter vorstellen, wie man ein halbes Jahr komplett ohne Geld leben (und im Fall von Bafög auch noch nebenher erfolgreich studieren) soll. Wäre sie nicht bei mehreren Freunden (inklusive mir) untergekommen, wäre sie nach wenigen Tagen obdachlos und vor der Bewilligung der jeweiligen Anträge wahrscheinlich tot gewesen.
Ach ja, dass sie bei Freunden unterkommt, darf man den Amt natürlich nicht sagen, sonst ist man sofort eine Bedarfsgemeinschaft. Um kein ALG2 mehr zu bekommen, reicht es, in der gleichen Wohnung zu wohnen, weil der/die andere könnte ja für einen aufkommen. Damit die Person, die für einen aufkommt, aber Steuererleichterungen bekommt, muss man verheiratet sein.
Wäre doch mal ein netter erster Schritt, dass man auch unverheiratet Steuerklasse 3 bekommen könnte, wenn man für den Partner/Mitbewohner aufkommt.
BAföG kenn ich auch eine Situation second-hand. Ihre Mutter mit Schulden gestorben, Vater nie gekannt, um irgendwelche Ecken wohl auch nichts gutes über ihn gehört.
Erste BaFöG-Stelle war zufrieden mit einer Sterbeurkunde und einer eidesstattlichen Erklärung und hat ihr dann elternunabhängiges BAföG gegeben. Dann musste sie irgendwann zu einer anderen Stelle, die dann den Vater ausfindig machten und von ihm finanzielle Angaben wollten, um zu Prüfen ob er nicht eigentlich verpflichtet wäre, ihr Unterhalt zu zahlen.
Und dann haben sie wohl erstmal gewartet, ob uns bis der reagiert. Hat er wohl nicht, aber das Amt ist ja geduldig…
Das Ergebnis war das gleiche: Monate gewartet bis dann mal Geld kam, und ohne ihre Schwester hätte das auch böse geendet.