Kostenlos parken dürfen diese Autos allerdings nur solange, wie es an der betreffenden Stelle erlaubt ist - und maximal drei Stunden. Eine Kennzeichnung der Parkdauer muss über eine Parkscheibe erfolgen. Kommunen haben aber auch die Möglichkeit, Parkautomaten so umzustellen, dass Fahrerinnen und Fahrer bis zu drei Stunden ein kostenloses Ticket ziehen können. Auch Park-Apps sollen das kostenfreie Parken für E-Fahrzeuge ermöglichen. Nur öffentliche Parkplätze
Kostenfreies Parken ist nur auf öffentlichen Parkplätzen gestattet und gilt für klassische Oberflächenparkplätze und Parkplätze in Seitenstraßen. Solche öffentlichen Stellplätze seien laut des Innenministeriums beispielsweise durch das blaue “P”-Verkehrszeichen erkennbar.
Mann, ist das mistverständlich formuliert. Selbstverständlich dürfen die Autos auch länger als die 3 Stunden stehenbleiben, wenn es von den Schildern her erlaubt ist. Für die restliche Zeit zahlen sie dann eben ganz normal.