Ich habe mal eine Frage an die Schwabenintelligenz. Ist es eigentlich erlaubt mit dem Fahrrad zu fahren und dabei eine Einkaufstasche/-tüte in am Lenker baumeln zu haben?
Muss gestehen, ich mache das ja auch öfters, wenn der Einkauf von Volumen her größer ausfällt.
Schwere Sachen landen dann im Rucksack und die leichten in der Notfalltasche baumelnd am Lenker.
Explizit verboten ist es nicht. Es darf aber generell die (Be-)Ladung die Verkehrssicherheit nicht gefährden.
Heißt, es ist alles okay, bis ich einen Unfall baue.
Oder bis ein Polizist dir ein Verwarnungsgeld ausspricht.
Naja dann könnte man ja noch rumprozessieren und höchstrichterlich entscheiden lassen, ob eine Tasche am Lenker die Verkehrssicherheit gefährdet.
Das wird kein langer Prozess.
Quasi.