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Cake day: August 3rd, 2024

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  • Knapp zwei Drittel der Unternehmen befürchten, durch das Erfassen der Zeit könnte „die Flexibilität von Vertrauensarbeitszeit“ verloren gehen.

    Wieso bin ich weniger flexibel wenn die Zeit erfasst wird? Ich kann trotzdem an einem Tag 8.5h und am nächsten 6h arbeiten. Und wenn ich auf der Arbeit eine viel längere Pause machen möchte kann man entweder mit ausstemprln arbeiten oder andere Möglichkeiten zur Verfügung stellen.

    Zwei Fünftel (41 %) der Befragten lehnt das Registrieren der gearbeiteten Stunden ab, weil sich die Beschäftigten dadurch „kontrolliert fühlen“ würden.

    Meines Wissens nach Arbeiten Personen mit “Vertrauensarbeitszeit” deutlich mehr als die vereinbarte Arbeitszeit. Der durchschnittliche Arbeitnehmer profitiert davon nur. Es ist nicht selten dass man sich wundert doch wieder so viele Stunden mehr gearbeitet zu haben.

    Er verweist zudem darauf, dass es häufig „keine klare Trennlinie zwischen beruflichen und privaten Tätigkeiten“ mehr gibt.

    Ganz einfache Sache: wenn es nicht klar trennbar ist ob es privat oder beruflich ist, ist es beruflich und sollte bezahlt werden.






  • Von den Eltern und der Schülerschaft fordern die Wissenschaftler “maximale Kooperationsbereitschaft”.

    Viele Eltern würden ihren Kindern nicht mehr vermitteln, “welche Pflichten oder Erwartungen sie zu erfüllen haben”

    Die Forderung der Wissenschaftler: “Fordern Sie von Ihren Kindern Leistung - aber bitte: verbindlich.”

    Kein Wort dazu, dass unser Bildungssystem ansich evtl. Veränderungen brauchen könnte. Die ganze Zeit nur “mehr Leistung von den Schülern fordern”. Als ob Leistungsdruck die einzige Möglichkeit wäre etwas zu verbessern.

    Irgendwie habe ich dass Gefühl dass diese Wissenschaftler stark in der Vergangenheit hängen…


  • Schaut eigentlich niemand nach, was tatsächlich das Gesetz in Deutschland sagt? Auch im Artikel wird was falsches als “aktuelle Regelung” genannt. Hier mal das aktuelle Arbeitszeitgesetz:

    § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer

    Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

    Wichtig dabei zu wissen, dass auch Samstage für den Schnitt zählen. Es ist also bereits jetzt möglich 48h/Woche zu arbeiten, aufgeteilt auf so viele Tage wie du willst. So lange nicht mehr als 10h an einem Tag sind.

    Der “tolle” 4-Tage-Woche Vorschlag mit 40h ist also auch jetzt schon problemfrei möglich.


  • Man kann gerne darüber diskutieren, ob es überall möglich sein sollte mit der Karte zu bezahlen, aber hier scheint jemand einfach nur seine schlechte Laune von der Seele schreiben zu wollen.

    Ich glaube, hinter der Obsession des Barzahlens verbirgt sich eine Ideologie: Bargeld steht für etwas, das angeblich verloren geht: das Echte. Lol. Billige Kupfermünzen. Dreckiges Papier

    Dieser Satz disqualifiziert für mich den Rest vom Kommentar.

    Da scheint sich jemand keine ernsthafte Frage gestellt zu haben welche Vorteile Bargeld für viele ebenfalls haben könnte. Für mich z.B. Datenschutz und Privatsspähre. Und meines Wissens nach haben die meisten Menschen einfach einen besseren Überblick über ihre Ausgaben mit Bargeld.



  • Warum wird immer gesagt wir dürften maximal 8h/Tag arbeiten? Und auch die maximale Wochenarbeitszeit gibt es bereits: 60h, bzw. 48h im Durchschnitt.

    10h sind Maximum am Tag. Die 8h dürfen auf 6 Monate im Durchschnitt nicht überschritten werden, wobei Samstage für den Schnitt auch zählen.

    Ich dürfte also jetzt schon 3 Monate lang 60h/Woche arbeiten und dürfte die folgenden 3 Monate immernoch 36h/Woche arbeiten. Dann habe ich einen Durchschnitt von 48/Woche -> 8h/Werktag.

    Arbeitszeitgesetz:

    § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer

    Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.