

@D_a_X Es ist doch an sich ganz einfach. Man hat auf Wohngrundstücken die Pflicht entsprechende Stellplätze nachzuweisen. Für Garagen gibt es Sonderregelungen die bestimmte Sonderrechte einräumen, auf der anderen Seite aber auch Beschränkungen mit sich bringen. So dürfen Garagen an sich nicht mal für Fahrräder oder Roller verwendet werden, sondern nur für Autos. Es ist leider wie so oft, Gesetze und Rechtsnormen werden ignoriert sobald es sich um die Interessen der Autofahrenden handelt.
@Undertaker Hier muss man seinen Wohnsitz in der entsprechenParkzone haben und das reicht.