• bleistift2@sopuli.xyz
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    24
    ·
    21 hours ago

    Du bist wohl kein Programmierer :) – oder hast vergessen, dass der Happy Path oft trivial ist und die meiste Arbeit in „Was passiert, wenn man versucht, einen Mitarbeiter in der doppelten Stunde der Zeitumstellung zu planen, der bereits seine Wochenarbeitszeit erreicht hat, aber in der Monatszeit noch Luft ist, solange die letzte Betriebsärztliche Prüfung nicht länger als 3 Monate in der Vergangenheit liegt und gleichzeitig Arbeitsschutz nach §4123 HasteNichG vorliegt?“ steckt.

    • Elvith Ma'for@feddit.org
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      7
      ·
      20 hours ago

      solange die letzte Betriebsärztliche Prüfung nicht länger als 3 Monate in der Vergangenheit liegt

      Na immerhin das ist ein trivialer Check. Selbst wenn man davon ausgeht, dass 3 Monate vor der Zeitumstellung kein Arzt Nachts um 2-3Uhr eine Betriebsärztliche Prüfung macht. Ach warte… Das ist ja alles trivial zu implementieren, solange die Datenqualität… Oh… Ja, ok…