Im vergangenen Jahr erregte zum Beispiel ein selbsternannter „Anzeigenhauptmeister“ bundesweit Aufmerksamkeit. Er fuhr auf seinem Fahrrad durch die Lande und zeigte Falschparker an, nachdem er deren möglichen Parkverstoß fotografiert hatte. Die Frage, ob jemand so etwas darf, wurde kontrovers diskutiert.

Die NRW-Datenschutzbeauftragte betont in ihrem Bericht, dass das systematische Aufspüren von Falschparkern eine Grenzverletzung sei. Mit einem solchen Verhalten müssten Autofahrer nicht rechnen. Der Fall des „Anzeigenhauptmeisters“ scheine an dieser Grenze zu liegen, so Gayk.

Überhaupt sei die Erlaubnis, die Kennzeichen von Parksündern zu fotografieren, kein Freibrief für Bürgerinnen und Bürger, sozusagen als private Ermittler rücksichtslos Falschparkern nachzuspionieren, warnt die NRW-Datenschutzbeauftragte. Es müsse sich tatsächlich um eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit handeln.