Der Geschäftsleiter von Bosch eBike Systems blickt mit Sorge auf den aktuellen Wettlauf bei der Motorleistung und warnt vor möglichen Maßnahmen der EU.
Beim Motorrad gibt es den A2 Führerschein. Dieser regelt eine Maximalleistung von 48 kW und vor allem ein Maximalverhältnis aus Leistung und Gewicht von 0,2 kW/kg. Mit so einer Maschine habe ich auf der Autobahn bei gutem Wetter 170 km/h geschafft. Man kann garnicht so schnell schalten, wie man die Maschine von 5 (ab hier zweiter Gang) auf 50 bringen kann, rein von der Beschleunigung.
Aus meiner sicht leitet sich daraus ab, dass ein E-Fahrzeug, dass ohne Führerschein gefahren werden darf, ein sehr viel kleineres Leistung/Gewicht Verhältnis haben darf. “Normale” E-Bikes scheinen ein Verhältnis um die 0,01 kW/kg zu haben. z.B. 300 Watt bei 30 kg.
Ich denke, dass das Leistung/Gewicht-Verhältnis eine gute Metrik ist. Alles was z.B. über 0,02 kW/kg fällt, sollte aus meiner Sicht wie ein Kraftfahrzeug behandelt werden, mit der gesamten Palette von Führerschein über TÜV-Zulassung, Nummernschild und Haftpflichtversicherung. Das gilt dann nicht nur für E-Bikes sondern auch für E-Scooter.
Diese Maschinen haben auf Grund ihrer Leistung ein entsprechendes Gefährdungspotential und setzen eine entsprechende geistige und körperliche Eignung voraus, um damit am Straßenverkehr teilzunehmen.
Die drohende Notwendigkeit einer Regulierung, wie im Artikel thematisiert, kommt nicht daher, dass alle Regulierer Langeweile haben, sondern daher, dass solche Maschinen schlichtweg gefährlich sind, wenn sie nicht ordentlich gewartet sind und von kompetenten Personen geführt werden.
sondern daher, dass solche Maschinen schlichtweg gefährlich sind, wenn sie nicht ordentlich gewartet sind und von kompetenten Personen geführt werden.
Dafür ist noch zu wenig (öffentlichkeitswirksam) passiert, als dass Regulierer auf den Zug aufspringen.
Ansonsten ist die Idee, das über das Leistungsgewicht zu definieren, eine interessante Option. Könnte ich mich damit anfreunden. Das gilt auch für die üblichen Cargo-Bikes. Mit 20 Watt / Kilogramm Leergewicht kommst du gut vom Fleck.
Ich fang mal an:
Beim Motorrad gibt es den A2 Führerschein. Dieser regelt eine Maximalleistung von 48 kW und vor allem ein Maximalverhältnis aus Leistung und Gewicht von 0,2 kW/kg. Mit so einer Maschine habe ich auf der Autobahn bei gutem Wetter 170 km/h geschafft. Man kann garnicht so schnell schalten, wie man die Maschine von 5 (ab hier zweiter Gang) auf 50 bringen kann, rein von der Beschleunigung.
Aus meiner sicht leitet sich daraus ab, dass ein E-Fahrzeug, dass ohne Führerschein gefahren werden darf, ein sehr viel kleineres Leistung/Gewicht Verhältnis haben darf. “Normale” E-Bikes scheinen ein Verhältnis um die 0,01 kW/kg zu haben. z.B. 300 Watt bei 30 kg.
Ich denke, dass das Leistung/Gewicht-Verhältnis eine gute Metrik ist. Alles was z.B. über 0,02 kW/kg fällt, sollte aus meiner Sicht wie ein Kraftfahrzeug behandelt werden, mit der gesamten Palette von Führerschein über TÜV-Zulassung, Nummernschild und Haftpflichtversicherung. Das gilt dann nicht nur für E-Bikes sondern auch für E-Scooter.
Diese Maschinen haben auf Grund ihrer Leistung ein entsprechendes Gefährdungspotential und setzen eine entsprechende geistige und körperliche Eignung voraus, um damit am Straßenverkehr teilzunehmen.
Die drohende Notwendigkeit einer Regulierung, wie im Artikel thematisiert, kommt nicht daher, dass alle Regulierer Langeweile haben, sondern daher, dass solche Maschinen schlichtweg gefährlich sind, wenn sie nicht ordentlich gewartet sind und von kompetenten Personen geführt werden.
Dafür ist noch zu wenig (öffentlichkeitswirksam) passiert, als dass Regulierer auf den Zug aufspringen.
Ansonsten ist die Idee, das über das Leistungsgewicht zu definieren, eine interessante Option. Könnte ich mich damit anfreunden. Das gilt auch für die üblichen Cargo-Bikes. Mit 20 Watt / Kilogramm Leergewicht kommst du gut vom Fleck.
“RenterFahrenInDinge”?
Da geht es aber primär um Autos.
Und wie jeder weiß ist Führerschein Grundrecht und die Würde des Autos unantastbar.