

Das Gericht wollte der Argumentation des Mannes hinsichtlich einer völlig verwirrenden Beschilderung nicht folgen. Wer eine so klare Beschilderung für verwirrend halte, sollte sich eher Gedanken darüber machen, ob er kognitiv noch in der Lage sei, weiter am Straßenverkehr teilzunehmen, argumentierte das Gericht. Zudem wäre jemand, der in “unsicheren und ungewissen” Verkehrssituationen unterwegs ist und “etwas nicht versteht”, ohnehin zu permanenter Vorsicht und gegenseitiger Rücksichtannahme angehalten. Wer also diese Schilder nicht versteht oder verstehen will, handelt vorsätzlich. Wer 146 statt 60 km/h fahre, entscheide sich bewusst und gewollt dazu, Regelungen und Verkehrssituation zu ignorieren, heißt es in der Begründung des Urteils weiter. Er stelle sich mit Absicht gegen die Rechtsordnung, gefährde bewusst und gewollt andere und dies alleine um des eigenen schnelleren Fortkommens willen.
Klar und deutlich.
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