Die Verbraucherstiftung Somi aus den Niederlanden hat beim Kammergericht Berlin eine Schadenersatzklage gegen das soziale Netzwerk X eingereicht. Das teilte das Bundesamt für Justiz mit. Der Verbandsklage […] können sich Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland ohne großen juristischen Aufwand online anschließen.
Das BfJ stellt dazu ein Anmeldeformular zur Verfügung. Das Bundesamt empfiehlt, diese elektronische Möglichkeit zu nutzen, da hierdurch eine schnelle Eintragung möglich sei. Eine Anmeldung von Ansprüchen zu der Klage ist bis zum Ablauf von drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung möglich.
Update 25.05.25:
Artikel von Heise: https://www.heise.de/news/Datenschutzverstoesse-Nutzer-koennen-Verbandsklage-gegen-X-kostenfrei-beitreten-10393626.html
Nachschauen bei “Have I Been Pwned”: https://haveibeenpwned.com/
Ich hab noch einen alten Twitter-Account. Kann mir jemand auf die Schnelle erklären, was der Abschnitt VI. Gegenstand und Grund des geltend gemachten Anspruchs oder des Rechtsverhältnisses bedeutet und was man da auszufüllen hätte?
Ich weiß es leider auch nicht so genau.
Heise hat jetzt auch einen Artikel dazu: https://www.heise.de/news/Datenschutzverstoesse-Nutzer-koennen-Verbandsklage-gegen-X-kostenfrei-beitreten-10393626.html
Vielleicht bei “Have I Been Pwned” https://haveibeenpwned.com/ nachschauen, ob Deine Twitter-Account E-mailadresse betroffen ist und das dann angeben?
So wie ich es verstehe wird eine Zahlung für alle Twitter Nutzer sowie eine Extrazahlung für Betroffene eines Datenlecks angestrebt:
Kopiernudel aus dem ersten Link
Die Beklagte wird verurteilt,
- an [nicht namentlich benannte] Verbraucher in Deutschland, die wirksam zum Klageregister angemeldet sind und die als registrierte Nutzer “X”, vormals “Twitter”, nutzen oder genutzt haben,
a) jeweils einen angemessenen Betrag als Schadensersatz zu zahlen, dessen Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, einen Betrag von EUR 750,00 jedoch nicht unterschreiten soll
und
b) sofern sie von einem der Datenlecks bei “X”, vormals “Twitter”; betroffen sind, zusätzlich jeweils einen angemessenen Betrag als Schadensersatz zu zahlen, dessen Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, einen Betrag von EUR 250,00 jedoch nicht unterschreiten soll.