Die erst vor wenigen Monaten aufgebrachten weißen Rad-Schutzstreifen sollen entfernt werden. Sie waren so aufgebracht worden, dass der Autoverkehr beim Überholen den Radfahrenden näher als die vorgeschriebenen 1,50 Meter kam. Das hatte die Polizei bemängelt. Nach dem Entfernen der Streifen werden nun große Piktogramme auf den Asphalt aufgebracht, die 1,50 Meter Abstand zu den Fahrrädern fordern.
Was hat ein aufgepinselter Rad-Schutzstreifen mit dem benötigten seitlichen Mindestabstand zu tun?
Wenn der Schutzstreifen so schmal ist, dass der Mindestabstand bei normalter Fahrweise nicht eingehalten wird. Wenn schon ein Streifen da ist, suggeriert er ja, dass die Abstände OK sind. Wenn das aber nicht der Fall ist, ist der Schutzstreifen Mist.
Ist aber nur meine Vermutung.
Verstehe. Also ist die Straße so schmal, dass ein Radfahrende nicht mit ausreichendem Abstand überholt werden können. Der Radfahrstreifen ist also Mist, da er Radfahrer zum Einen an den Fahrbahnrand drängt, obwohl sie ja de facto die Fahrbahn in ihrer ganzen Breite nutzen dürften (es kommt ja eh kein Auto regelkonform an ihnen vorbei) und zum Anderen Autofahrern suggeriert, sie dürfen doch überholen, da der Seitenabstand ausreichend sei.
Bin hin- und hergerissen mit diesen Schutzstreifen. Die Fahrradlobbyverbände kritisieren ihn ja (zurecht) weil die meisten Autofahrer denken, sie würden genug Abstand halten.
Auf der anderen Seite kann ich mich relativ gut darauf verlassen, DASS sie überhaupt diesen minimalen Abstand lassen. In freier Wildbahn ohne Schutzstreifen wird man ja sonst noch enger überholt.
Ach, und bei Stau hilft er auch, weil er bei uns tatsächlich dann relativ frei bleibt. Ohne Schutzstreifen stände ich da dann wohl auch im Stau.
Im Übrigen
sollte Karthago zerstört werdenbrauchen wir richtige, baulich getrennte Fahrradwege.Die Straße ist nicht per se zu schmal. Im Artikel ist ein weiterer Artikel verlinkt, mit einem Video in welchem es zu sehen ist.
Sie ist zu schmal für 2 Autospuren + ausreichend großen Fahrradstreifen. Bei einem ordentlichen Schutzstreifen, müssten die Autos in den Gegenverkehr um zu überholen. Das hat man wohl versucht zu vermeiden… mit dem Ergebnis.
Mit der Logik müssten aber wohl viele Fahrradstreifen entfernt werden. Bei mir im Ort sind seit ein paar Jahren an der Hauptstraße Fahrradstreifen. Aber ein Radfahrer kann nicht überholt werden ohne auch die linke Hälfte der Fahrbahn zu befahren.
Nein, müssen sie nicht. Der Grund für die Entfernung ist ja nicht, dass die Autofahrer sonst in den Gegenverkehr müssten, sondern dass der Schutzstreifen zu schmal ist. Wenn der Streifen breit genug wäre, würde er nicht entfernt werden.
Wie gesagt, es sieht so aus als ob sie versucht hätten alle drei Fahrspuren zu ermöglichen. Das gibt aber die Breite der Fahrbahn nicht her. Es wäre natürlich möglich den Fahrradstreifen breit genug zu machen, dann müssen Autofahrer eben ggf auf der Gegenspur überholen.
In den Niederlanden sind solche Straßen vor allem in Wohngebieten übrigens absolut üblich - und gehen sogar noch einen Schritt weiter: 2 Fahrradstreifen, und nur eine Autospur in der Mitte. Funktioniert sehr gut. Es steht und fällt eben alles mit der gegenseitigen Rücksicht.
Es wäre natürlich möglich den Fahrradstreifen breit genug zu machen, dann müssen Autofahrer eben ggf auf der Gegenspur überholen.
Die Autofahrer müssen dort so oder so, ob mit Rad-“Schutz”-Streifen oder ohne, auf der Gegenfahrspur überholen:
Aus Sicht des Fahrradclubs geht es der Polizei dabei aber nur vordergründig um die Sicherheit von Radfahrenden. „Denn ob mit oder ohne Schutzstreifen: der Sicherheitsabstand laut StVO muss immer mindestens 1,5 Meter betragen, wenn Autofahrer:innen Radfahrer:innen überholen wollen“, so Wiedey. Und dazu müssen sie auf die Gegenfahrspur wechseln. „Wenn diese aber nicht frei ist und sie den Sicherheitsabstand nicht einhalten können, dürfen sie nicht überholen, sondern müssen hinter den Radfahrenden bleiben – so ist die Rechtslage.“
Auch Piktogramme („Sharrows“) und Hinweisschilder auf den Überholabstand werden in dem engen, kurvigen Abschnitt zwischen Blankenese und Nienstedten nichts daran ändern, dass ungeduldige Autofahrende eine Verkürzung ihrer Fahrzeit von wenigen Sekunden wichtiger ist als die Sicherheit anderer Menschen. „Die Polizei begreift das systematische Fehlverhalten von Autofahrenden aber offenbar als Naturgesetz“, so Wiedey. „Statt diese Ursache für Gefahren im Straßenverkehr wirksam zu bekämpfen, betreibt sie mit der Wegordnung des Schutzstreifen auf der Elbchaussee reinen Aktionismus, der für die Sicherheit von Radfahrenden nichts leistet.“