Die StVO Novelle macht explizit Tempo 30 vor Schulen zur Regel (d.h. es braucht einen Grund, kein Tempo 30 auszuweisen).
WZF ist deren rechtliches Problem?Die Verantwortlichen fahren wahrscheinlich mit dem Auto öfter mal an der Schule vorbei.
“Tempo 30 wirke sich auch nicht „zwingend positiv auf den Verkehrsfluss“ aus. „Die Regelgeschwindigkeit ist nach wie vor Tempo 50“, betonte Bonde.”
Seltsam, beim Auto fällt es der Senatsverwaltung nicht schwer, ein pauschales Urteil über Geschwindigkeiten zu fällen…
Deswegen wäre “Default T30 in Städten und T50 nur auf explizit dafür freigegebenen Strecken” der sinnvolle Modus. Dann müsste man eben Argumente finden, warum man mit T50 vor einer Grundschule herumkacheln darf und nicht umgekehrt.
Aber aber Freiheit!!1
Wäre schon eine super Sache, damit würde auch Fahrrad fahren eine ganzes Stück sicherer werden.
Da muss erst Blut fließen
Nachtrag: Wenn eine Verwaltung keinen Bock hat, findet sie Vorschriften.