Aber damit nicht genug. Das Sozialgericht Karlsruhe ging im folgenden auch mit dem Jobcenter und anderen Sozialgerichten hart ins Gericht. Der „fatalen behördlichen Ermessensausübung haftet der Nachgeschmack eines von Klassismus triefenden, autoritär-gönnerhaften Selbstverständnisses an“, heißt es im Urteilsspruch. „Derart dürfen sich die Sozialleistungsverwaltung und Sozialgerichtsbarkeit in unserer freiheitlich-demokratischen Republik im Verhältnis zu ihren wirtschaftlich schwächsten Bürgern nicht begreifen“, tadelt das Gericht weiter.
Ebenfalls angeprangert wurden explizit das Landessozialgericht Schleswig-Holstein und das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt. Diese würden durch „das bewusste Abweichen der Gegenansicht von allgemein anerkannten rechtswissenschaftlichen Kategorien und Erkenntnissen“ einen „juristischen Etikettenschwindel“ ermöglichen. Mit diesem würden sie „seit Jahren bundesweit eine Vielzahl von Sozialgerichten und Jobcentern“ legitimieren, das geltende Recht so auszulegen, „als erstreckte sich das behördliche Ermessen im Grundsicherungsrecht nicht auch auf den Umfang von Entziehungen“.
Krass, das von einem Gericht so deutlich ausgesprochen zu sehen. Ich fürchte jedoch, dass viele Jobcenter das weiterhin ignorieren werden …
Krass, das von einem Gericht so deutlich ausgesprochen zu sehen. Ich fürchte jedoch, dass viele Jobcenter das weiterhin ignorieren werden …
Passt ja zeitlich gut, jetzt wo Schwarz-rot die Daumenschrauben anziehen will