Aber damit nicht genug. Das Sozialgericht Karlsruhe ging im folgenden auch mit dem Jobcenter und anderen Sozialgerichten hart ins Gericht. Der „fatalen behördlichen Ermessensausübung haftet der Nachgeschmack eines von Klassismus triefenden, autoritär-gönnerhaften Selbstverständnisses an“, heißt es im Urteilsspruch. „Derart dürfen sich die Sozialleistungsverwaltung und Sozialgerichtsbarkeit in unserer freiheitlich-demokratischen Republik im Verhältnis zu ihren wirtschaftlich schwächsten Bürgern nicht begreifen“, tadelt das Gericht weiter.
Ebenfalls angeprangert wurden explizit das Landessozialgericht Schleswig-Holstein und das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt. Diese würden durch „das bewusste Abweichen der Gegenansicht von allgemein anerkannten rechtswissenschaftlichen Kategorien und Erkenntnissen“ einen „juristischen Etikettenschwindel“ ermöglichen. Mit diesem würden sie „seit Jahren bundesweit eine Vielzahl von Sozialgerichten und Jobcentern“ legitimieren, das geltende Recht so auszulegen, „als erstreckte sich das behördliche Ermessen im Grundsicherungsrecht nicht auch auf den Umfang von Entziehungen“.
Krass, das von einem Gericht so deutlich ausgesprochen zu sehen. Ich fürchte jedoch, dass viele Jobcenter das weiterhin ignorieren werden …
Passt ja zeitlich gut, jetzt wo Schwarz-rot die Daumenschrauben anziehen will
Samma was ist denn mit den Kommentaren hier los. Haben die euch was ins Wasser gemischt?
Bin gerade auch ein bisschen verwirrt was hier gerade in den Kommentaren los ist …
Jemand war SEHR verwirrt, weil ein Kommentar hier auch auf hub.netzgemeinde.eu angezeigt wurde. Das ist eine sehr andere Oberfläche zu Lemmmy, weshalb wirklich jeder Kontext fehlte.
Undertakers Kommentar erklärt das aber nicht so offensichtlich …
Der Kontostand hat doch das Jobcenter so gar nicht zu interessieren, wenn es darum geht, wie viel Geld eingezahlt wurde…?
Dass sie da nicht zumindest vor der Streichung des Bürgergelds nochmal drüber nachgedacht haben, finde ich schon maximal befremdlich. Es geht hier ja nicht um irgendwelche Sonderzahlungen, sondern um die Lebensgrundlage der Empfängerin.
Der Kontostand hat doch das Jobcenter so gar nicht zu interessieren, wenn es darum geht, wie viel Geld eingezahlt wurde…?
Interessant finde ich daran, dass in unserem Umkreis die Jobcenter bei jeder Antragstellung (Erstantrag/Verlängerungsanträge) jeweils komplette und völlig unbearbeitete Kontoauszüge verlangen. Das scheint in Karlsruhe anders zu laufen. Wenn der Antragsteller dem nicht nachkommt, wird der Antrag wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt. Das zuständige Sozialgericht hat das zumindest in den mir bekannten Fällen noch nie beanstandet.
Wieso postest du hier nur plump einen Link? Was willst du bezwecken?
Karlsruhe – Bürgergeld-Bezieher, die nicht mit dem Jobcenter kooperieren, riskieren mitunter sogar einen kompletten Entzug der Sozialleistung. Diese schmerzliche Erfahrung mussten auch eine alleinerziehende Mutter und ihre Tochter machen. Allerdings ist nicht jede Kürzung rechtens – so auch in diesem Fall. Das Sozialgericht Karlsruhe kam zu dem Schluss, dass die Maßnahme rechtswidrig war und holte im Urteilsspruch zum Rundumschlag gegen Jobcenter und andere Sozialgerichte aus. Kontoauszug beschert Bürgergeld-Empfängerin Knallhart-Sanktionen – Der Fall landet vor Gericht. Das Gericht stellte sich damit klar auf die Seite der Klägerin. Die Frau lebt vom Vater ihrer Tochter getrennt in einer 62-Quadratmeter-Wohnung. Die Kosten für Unterkunft und Heizung betragen 460 Euro. Von November 2021 bis Oktober 2022 erhielt die Alleinerziehende Bürgergeld in Höhe von 610,64 Euro, bestehend aus dem Regelsatz plus dem Mehrbedarf für Alleinerziehende.
Laut eines aktuellen Urteils des Sozialgerichts Karlsruhe ist Bürgergeld-Entzug in einem bestimmten Fall rechtswidrig. Zum Streitpunkt wurde der vom Vater gezahlte Unterhalt für das Kind. Die Leistungs-Empfängerin informierte das Amt, dass sie diesen in bar erhalten würde. Um die erhaltenen Zahlungen nachzuweisen, reichte sie entsprechende Konto-Auszüge beim Jobcenter ein. Bei diesen hatte sie jedoch jeweils den Kontostand am Beginn und Ende des Zeitraums geschwärzt. Dem Jobcenter schmeckte dies so gar nicht. Es forderte, aussagekräftigere Kontoauszüge sowie ein ausgefülltes Formular für Leistungsberechtigte mit Unterhaltsbezug vorzulegen. Als die alleinerziehende Mutter dem auch nach mehrmaligen Belehrungen und Erinnerungen nicht nachkam, strich das Amt ihr das Bürgergeld komplett. Zudem wurde von ihr eine Rückzahlung der bereits ausgezahlten Beiträge gefordert. Insgesamt sollte sie 6556,48 Euro zurückerstatten. Zunächst scheiterten die Versuche der Frau, sich gegen den Komplett-Entzug des Bürgergelds zu wehren. Der Widerspruch beim Jobcenter befreite sie immerhin von der Rückzahlung, der Eilantrag gegen die Maßnahme beim Sozialgericht Karlsruhe scheiterte jedoch. In der Hauptverhandlung wendete sich das Blatt dann jedoch zugunsten der Klägerin. Das Sozialgericht Karlsruhe entschied, dass das zuständige Jobcenter seine Ermessensspielräume in diesem Fall klar überschritten hatte. Es sei nicht ausreichend begründet worden, warum eine totale Entziehung notwendig war, obwohl mildere Maßnahmen möglich gewesen wären. Im Urteil wurde der Anspruch der Klägerin auf die Sozialleistungen bestätigt und das Jobcenter dazu verpflichtet, die einbehaltenen Beträge nachzuzahlen. Zudem kritisierte das Gericht, dass keine mündliche Anhörung der Betroffenen stattfand, um ihre persönliche Situation zu klären.
Nach wichtigem Bürgergeld-Urteil: Gericht entschuldigt sich für „verfassungswidrigen Irrweg“. Wegen des abgelehnten Eilantrags entschuldigte sich das Gericht im Urteilsspruch dann noch ausdrücklich bei der Klägerin: „Das Sozialgericht Karlsruhe bereut zutiefst seinen im Fall der Klägerinnen einstweilen verfassungswidrigen Irrweg, sein unverzeihliches Versagen.“ Aber damit nicht genug. Das Sozialgericht Karlsruhe ging im folgenden auch mit dem Jobcenter und anderen Sozialgerichten hart ins Gericht. Der „fatalen behördlichen Ermessensausübung haftet der Nachgeschmack eines von Klassismus triefenden, autoritär-gönnerhaften Selbstverständnisses an“, heißt es im Urteilsspruch. „Derart dürfen sich die Sozialleistungsverwaltung und Sozialgerichtsbarkeit in unserer freiheitlich-demokratischen Republik im Verhältnis zu ihren wirtschaftlich schwächsten Bürgern nicht begreifen“, tadelt das Gericht weiter. Ebenfalls angeprangert wurden explizit das Landessozialgericht Schleswig-Holstein und das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt. Diese würden durch „das bewusste Abweichen der Gegenansicht von allgemein anerkannten rechtswissenschaftlichen Kategorien und Erkenntnissen“ einen „juristischen Etikettenschwindel“ ermöglichen. Mit diesem würden sie „seit Jahren bundesweit eine Vielzahl von Sozialgerichten und Jobcentern“ legitimieren, das geltende Recht so auszulegen, „als erstreckte sich das behördliche Ermessen im Grundsicherungsrecht nicht auch auf den Umfang von Entziehungen“. (sp)Ich bin sicher, das Thema ist älter, denn das habe ich schon mal vor ein paar Monaten gelesen
Hier war der erste Aufschlag vor 3 Monaten: https://feddit.org/post/6113015